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title: "Energieausweis im Exposé: Pflichtangaben DE und Österreich"
description: "Welche Energieausweisdaten gehören ins Immobilien-Exposé? Pflichtangaben nach § 87 GEG in Deutschland und nach dem EAVG in Österreich – inklusive der Neuregelung seit 1. Juli 2026."
date: 2026-02-24
author: ExposeErstellen.de
readingTime: 7 Min.
tags: ["Energieausweis", "Pflichtangaben", "GEG", "EAVG", "Österreich"]
canonical: https://www.exposeerstellen.de/blog/energieausweis-im-expose-pflichtangaben
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# Energieausweis im Exposé: Pflichtangaben DE und Österreich

Wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, muss in Immobilienanzeigen bestimmte Werte aus dem Energieausweis nennen – in Deutschland wie in Österreich. Die Angaben unterscheiden sich allerdings deutlich, und in Österreich gilt seit 1. Juli 2026 eine neue Regelung.

      

## Deutschland: Pflichtangaben nach § 87 GEG

      

Liegt ein Energieausweis vor, gehören diese Angaben in jede kommerzielle Anzeige:

      

        - **Art des Energieausweises:** Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

        - **Endenergieverbrauch bzw. -bedarf** in kWh/(m²·a)

        - **Wesentlicher Energieträger** der Heizung, z. B. Gas, Öl, Fernwärme

        - **Baujahr des Gebäudes** laut Energieausweis

        - **Energieeffizienzklasse** A+ bis H (bei Wohngebäuden, sofern im Ausweis angegeben)

      

      

Fehlende oder falsche Angaben sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

      

## Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis

      

Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten Jahre und ist günstiger. Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Bedarf aus der Gebäudesubstanz. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern das Gebäude nicht mindestens den Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht.

      

## Österreich: Pflichtangaben nach dem EAVG

      

In Österreich regelt das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012) die Angaben in Anzeigen. Mit der Novelle BGBl. I Nr. 38/2026, in Kraft seit **1. Juli 2026**, gehören in jede Verkaufs- oder Vermietungsanzeige in Druckwerken und elektronischen Medien:

      

        - **Heizwärmebedarf (HWB)** in kWh/m²a

        - **Endenergiebedarf (EEB)** in kWh/m²a

        - **Gesamtenergieeffizienzklasse** A bis G

      

      

Für Energieausweise, die noch nach altem Recht ausgestellt wurden, dürfen bis zu deren Ablauf weiterhin **HWB und Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE)** angegeben werden; die Klassen reichen dort von A++ bis G. Energieausweise bleiben zehn Jahre ab Ausstellung gültig. Verstöße sind Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis 1.450 €, die Pflicht trifft Verkäufer, Vermieter und den beauftragten Makler.

      

Mehr zu den weiteren Unterschieden – Bestellerprinzip, Höchstprovision und Kaufnebenkosten – lesen Sie auf unserer Seite für [Exposés in Österreich](/oesterreich).

      

## Energieausweis im Exposé richtig darstellen

      

Stellen Sie die Pflichtwerte gut sichtbar in die Objektdaten, nicht versteckt ins Kleingedruckte. Eine gute Effizienzklasse ist ein starkes Verkaufsargument und gehört auch in die Kennzahlen auf der ersten Seite. Ein Scan des Energieausweises im Anhang beantwortet Rückfragen vorab.

      

## Fazit

      

Mit **ExposeErstellen.de** wählen Sie das Land des Objekts, und das Formular fragt genau die dort vorgeschriebenen Werte ab – § 87 GEG für Deutschland, EAVG für Österreich. Das Exposé lässt sich erst fertigstellen, wenn die Pflichtangaben vollständig sind, und zeigt sie im PDF wie im Webexposé an. Prüfen Sie die Werte vor der Veröffentlichung trotzdem selbst: Die Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.
