Worauf es bei der Objektbeschreibung ankommt
Interessenten entscheiden in wenigen Sekunden, ob sie weiterlesen. Der erste Satz sollte deshalb nicht mit „Diese schöne Wohnung“ beginnen, sondern mit dem, was die Immobilie von anderen unterscheidet: dem Altbau-Charakter, dem Garten, der Lage direkt am Park.
Fakten statt Superlative
„Südbalkon mit 8 m²“ überzeugt mehr als „traumhafter Balkon“. Nennen Sie Baujahr und Modernisierungen, Heizungsart und Energieklasse – Käufer suchen gezielt danach und stellen sonst Rückfragen.
Pflichtangaben nicht vergessen
In Immobilienanzeigen müssen nach § 87 GEG Art des Energieausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse stehen. Im Exposé-Generator werden sie automatisch ergänzt.